Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung 2024/90 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Aus dieser Verordnung ergeben sich bestimmte Pflichten für die Parteien. Parteien sind laut Verordnung „Sponsoren“, also Auftraggeber politischer Werbung. Damit sind Parteien verpflichtet, den von Ihnen beauftragten Werbedienstleistern notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese die Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen können.
ERKLÄRUNG, DASS ES SICH UM POLITISCHE WERBUNG HANDELT
Hiermit erkläre ich, CDU-Landratskandidat Dirk Gehrmann, c/o CDU-Kreisverband Cloppenburg, Löninger Straße 1, 49661 Cloppenburg, dass es sich bei den Zeitungsanzeigen des CDU-Kreisverbandes Cloppenburg zur Landratswahl im Landkreis Cloppenburg am 13.09.2026 um politische Werbung handelt.
Essen (Oldb.), 10.08.2026
Dirk Gehrmann
ERKLÄRUNG, DASS DIE CDU ZUR SCHALTUNG POLITISCHER WERBUNG BERECHTIGT IST (DREI MONATE VOR EINER WAHL)
Hiermit erkläre ich, CDU-Landratskandidat Dirk Gehrmann, c/o CDU-Kreisverband Cloppenburg, Löninger Straße 1, 49661 Cloppenburg, dass es sich bei der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) um eine politische Partei handelt, die zur Schaltung politischer Werbung berechtigt ist.
Für Rückfragen steht die CDU in Niedersachsen, Loebensteinstraße 30, 30175 Hannover, info@cdu-niedersachsen.de zur Verfügung.